Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen generell auf Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Sie liegen allen Angeboten und Verträgen zugrunde und gelten bei jeder Bestellung, Auftragserteilung, Angebotsannahme oder Annahme einer Lieferung oder Leistung als anerkannt.
Abweichende Bedingungen, welche nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, bleiben für uns unverbindlich. Dies gilt auch, wenn abweichenden Bedingungen eines Vertragspartners nicht aus-drücklich widersprochen wurde.
Mündliche Abreden sind unwirksam, verpflichtende Regelungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden.
Bei Geschäftsanbahnung getätigte Aus- und Zusagen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
Angebote stehen generell unter dem Vorbehalt der Machbarkeit (z.B. Netzbescheid, statische Voraussetzungen etc.) Ein rechtsverbindlicher Vertrag über die Gesamtleistung kommt erst durch Bestellung des Käufers und Auftragsbestätigung durch uns bzw. durch separaten Vertrag zustande.
Mit Bestellung beauftragt der Käufer im Vorfeld verbindlich alle Planungen und Vorbereitungen zu tätigen, die zur Realisierung des Projekts erforderlich sind. Der Planungs-/Vorbereitungsauftrag gilt als angenommen, sobald mit entsprechenden Arbeiten begonnen wurde. Aufwendungen und Vorleistungen sind für den Fall, dass der Vertrag trotz Machbarkeit durch Rücktritt des Bestellers nicht endgültig zustande kommt, vom Besteller pauschal mit 5% der Bestellsumme zzgl. ggf. angefallener Fremdkosten zu vergüten / ersetzen.
Im Angebot nicht dezidiert genannte Lieferungen bzw. Leistungen gelten als nicht beinhaltet und sind separat zu vergüten bzw. bauseits zu erbringen. Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung oder in separatem Vertrag genannten Liefer- und Leistungstermine.
2. Lieferungen und Leistungen
Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache bzw. zur Entgegen-nahme der Leistung/Teilleistung zum Liefer-/Leistungstermin verpflichtet.
Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die frist- und ordnungsgemäße Erfüllung aller Pflichten des Käufers voraus, sowohl ggf. vor Leistungserbringung erforderliche Prüfungen und Vorbereitungen, als auch vereinbarte Zahlungen.
Sind diese nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erbracht, sind wir von jeder Terminbindung frei und können - nach Fristsetzung - unsererseits vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt ein Vertragsrücktritt entweder durch uns aufgrund Verzugs bzw. anderer Pflichtverletzung des Vertragspartners oder durch den Käufer selbst, so hat dieser den hierdurch entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen.
Die gesicherte Anlieferung von Waren erfolgt bis Bordsteinkante. Danach erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer.
Sofern bei Anlieferung kein Mitarbeiter der revotec energy GmbH vor Ort ist, ist der Kunde zur Entgegennahme und Prüfung der Ware auf äußerliche Beschädigungen und Mängel verpflichtet. Beschädigungen und Mängel sind auf dem Lieferschein zu dokumentieren und uns unverzüglich anzuzeigen.
Unsere Verpflichtung zur Lieferung und Leistung entfällt, wenn wir daran gehindert sind diese zu erbringen, diese unmöglich geworden sind oder uns deren Erbringung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann.
3. Sach- und Leistungsmängel, Gewährleistung, Garantien
Der Vertragspartner hat erbrachte Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Dies gilt auch für Teillieferungen und Teilleistungen. Mängel sind ohne Verzug nach Erhalt der Lieferung bzw. erbrachter Leistung schriftlich zu rügen.
Erfolgt innerhalb einer Frist von 1 Woche keine Mängelrüge, gilt die Lieferung bzw. Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
Spätere Reklamationen werden nur anerkannt, wenn diese sich auf einen nicht innerhalb der Frist erkennbaren bzw. versteckten Mangel beziehen. Ansprüche auf Mängelbeseitigung sind vorrangig
auf Nachbesserung, Reparatur oder Ersatzlieferung beschränkt, wobei das Wahlrecht bei uns verbleibt. Bei wiederholtem Fehlschlagen der Nachbesserung, Reparatur oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Ansprüche aus Garantien und Gewährleistungen beschränken sich auf die durch den Hersteller bzw. direkten Leistungserbringer zugesagten bzw. gesetzlich bestehenden Garantie-/Gewähr-leistungsregelungen und bestehen nur direkt gegenüber diesen. Direkte Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Es wird ausdrücklich Kaufvertragsrecht gemäß BGB vereinbart.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Schadens-ersatzhaftung ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und fristgerecht nachge-kommen ist.
Für den Kunden erstellte Berechnungen und Prognosen jeder Art sind von diesem nachzuprüfen und gemachte Annahmen/ Prognosegrundlagen selbst auf Richtigkeit, Plausibilität und Eintrittswahrscheinlichkeit zu prüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder den Eintritt der Ergebnisse wird generell nicht übernommen.
4. Eigentumsvorbehalt und Urheberrechte
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung in unserem Eigentum. Für nicht bezahlte Ware kann die umgehende Herausgabe verlangt werden. Wir sind berechtigt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Die Urheberrechte an Planungen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen dem Kunden zur Verfügung gestellter Unterlagen behalten wir uns vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nur nach schriftlicher Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung zurückzugeben. Schadensersatzansprüche, auch auf Geltendmachung von Ersatz vergeblicher Aufwendungen, behalten wir uns vor.
5. Preise, Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen
Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird hier gesondert ausgewiesen. Umsatzsteuererhöhungen können an den Käufer weitergegeben werden.
Stellt sich während der Montage/Installation heraus, dass beim Kunden bereits im Bestand vorhandene Teile (z.B. Halterungen u.ä.) defekt sind und ausgetauscht werden müssen, um eine fachgerechte Installation zu gewährleisten, so erfolgt der Austausch auf Nachweis gegen Verrechnung des hierfür gültigen Listenpreises der revotec energy GmbH.
Für zusätzlich erforderliche Arbeiten/vereinbarte Arbeiten nach Aufwand werden folgende Sätze in Anrechnung gebracht:
- Projektleiter/Meister/Ingenieur 90,00€ zzgl. gesetzl. USt.
- Servicetechniker/Elektriker 72,00€ zzgl. gesetzl. USt.
- Monteur 58,00€ zzgl. gesetzl. USt.
- Fahrtkosten: 0,60 €/km zzgl. Fahrtzeit (Sätze w.o.) und USt.
Für Arbeiten, die an einem Samstag durchgeführt werden, erfolgt ein Wochenendaufschlag in Höhe von 50% der o.g. Sätze, an Sonn- und Feiertagen von 100%. Bei pauschal vergebenen Aufträgen wird dieser Aufschlag zusätzlich berechnet.
Für von uns koordinierte / über uns laufende Fremdleistungen (z.B. Gerüst, Arbeitsbühnen etc.) wird ein Handlingaufschlag von 15% auf den Fremdrechnungsbetrag berechnet.
Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, unmittelbar nach Lieferung/Leistung sowie Rechnungstellung ohne Abzug fällig.
Die Zahlungsfrist beträgt 8 Tage nach Rechnungstellung.
Im Fall des Verzugs verpflichtet sich der Auftraggeber ab dem 3. Tag zur zusätzlichen Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 0,05% pro Tag aus der jeweils fälligen Leistung.
Die Zahlung gilt nach Eingang auf unserem Konto als erfolgt, für die Verzugszinsberechnung ist das valutamäßige Gutschriftdatum maßgebend.
6. Besondere Regelungen für Photovoltaik
Der Käufer hat vor Auftragserteilung zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Installation der bestellten Anlage (z.B. hinsichtlich statischer Gegebenheiten, behördlicher Vorschriften, Netzanschluss-Situation etc.) vorliegen bzw. diese bauseits zu schaffen. Der Käufer prüft und bestätigt durch Auftragserteilung, dass das Dach begehbar und für die Belastung der Montage und Installation einer Photovoltaikanlage geeignet ist. Eine eigenständige Prüfung und Haftungsübernahme durch uns erfolgt nicht. Eventuell getätigte Aussagen unsererseits hierzu sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
Liegen Gegebenheiten vor, welche der Ausführung des Auftrags widersprechen, können wir bei Erkennen die Arbeit einstellen und im Falle des langfristigen Fortbestehens auch nachträglich vom Vertrag zurücktreten, ohne dass hierdurch Ansprüche uns gegenüber geltend gemacht werden können.
Vom Käufer ist sicherzustellen, dass dem Montagepersonal für die Dauer der Arbeiten ungehinderter Zutritt zu allen für die Installation notwendigen Orten gewährt wird. Geschieht dies nicht, ist uns für den hieraus entstandenen Schaden (z.B. Personal-Leerlaufzeiten, Mehraufwand für Gerätevorhaltung etc.) Schadensersatz zu leisten bzw. zusätzlicher Aufwand zu vergüten. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns vorübergehend daran hindern (z.B. Witterungseinflüsse, die eine gefahrfreie Montage nicht zulassen, Streik, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Verzögerung bei der Belieferung seitens unserer Lieferanten, behördliche Anordnungen etc.) die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen uns, die jeweilige
(Teil-)Lieferung oder (Teil-)Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Reaktionszeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als 6 Monate und ist diese vom Käufer nicht selbst zu vertreten, ist der Käufer - nach Fristsetzung von 4 Wochen - berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Vom Käufer ggf. geleistete Vorauszahlungen für nicht / den Anteil nicht erbrachter Lieferungen und Leistungen werden zurückerstattet.
Ertragsprognosen basieren auf Werten der jeweiligen Hersteller, statistischen Daten (z.B. Wetterdatensätzen) und der verwendeten Software, die nie dem konkreten Einzelfall und zukünftiger Wetterbedingungen vollkommen entsprechen können. Von uns erstellte Ertragsprognosen sind deshalb weder Garantiezusage noch zugesicherte Eigenschaft. Haftung hierfür wird generell nicht übernommen. Abweichungen zu Simulationsergebnissen hinsicht-lich voraussichtlicher Leistung der installierten Anlage stellen generell keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Geltend-machung irgendwelcher Ansprüche gegen uns.
Maßgebend für den Betrieb einer Photovoltaikanlage sind die gesetzlichen Regelungen u.a. des jeweils zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden EEG. Es liegt in der Verantwortung des Käufers die hieraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen, zu bewerten und sich hieraus ergebende Ver-pflichtungen (bspw. Meldungen) eigenverantwortlich zu erfüllen. Eine Verpflichtung oder Haftung jeglicher Art wird von uns hierzu nicht übernommen. Für Photovoltaik gelten folgende Zahlungsbedingungenen, jeweils ohne Abzug:
a) Anlagenlieferung ohne Planungs-/Montageleistung
- 100% Vorkasse, fällig und zahlbar 8 Tage vor Lieferung
b) Anlagenlieferung inkl. Planungs-/Montageleistung:
- 10% fällig nach Eingang der Auftragsbestätigung
- 15% fällig bei Beginn der Montagearbeiten
- 70% fällig unmittelbar nach erfolgter Modullieferung
- 5% fällig nach Herstellung der Betriebsbereitschaft von Generator und Wechselrichter (ohne wechselstromseitige Anbindung).
Rechnungen über Lieferungen und Leistungen nach b) sind zahlbar 8 Tage nach Fälligkeit und Rechnungstellung.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt eingetretene Preiserhöhungen weiterzugeben, sämtliche Forderungen fällig zu stellen, Vorauszahlung auf offene Rest-beträge zu verlangen und – nach fruchtloser Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten.
Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten.
Gegen Ansprüche kann der Vertragspartner nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden Material und Arbeitszeit für den wechselstromseitigen Anschluss an das Leitungsnetz zusätzlich gemäß unseren üblichen Preisen nach Aufwand, Erdarbeiten und Gerüststellung auf Nachweis, berechnet.
Der Käufer ist berechtigt diese Leistungen selbst anderweitig zu vergeben, wenn wir davon bei Auftragserteilung in Kenntnis gesetzt werden. Verträge über die Vergütung für Stromlieferungen, des Netzanschlusses und sonstige Vereinbarungen (bspw. Verwaltungs-/Messkosten, Lizenzgebühren etc.) schließt der Käufer direkt mit dem Netzbetreiber/Direktvermarkter bzw. sonstigen Abnehmern und Dienstleistern. Der Käufer trägt alle damit verbundenen Kosten inkl. ggf. notwendiger/geforderter Ausbaumaßnahmen und vorgegebener Mess- und Regelein-richtungen.
Mit Fertigstellung der PV-Anlage tritt der Käufer seinen Anspruch auf Einspeisevergütung gegenüber Netzbetreiber/Direktvermarkter in Höhe des noch ausstehenden Kaufpreises an uns ab. Wir sind berechtigt die Abtretung gegenüber diesen anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen. Ist der Kaufpreis inkl. ggf. bestehender Zins- und Schadensersatzforderungen komplett bezahlt entfällt die Abtretung. Der Netzbetreiber/Direktvermarkter wird entsprechend informiert, eventuell zu viel erhaltene Beträge zurückerstattet.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der betriebsbereiten DC-seitigen Fertigstellung der PV-Anlage (ohne wechselstromseitige Anbindung).
7. Sonstiges
Bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe gibt der Interessent/ Vertragspartner die Einwilligung zur Kontaktaufnahme, auch für die Zukunft, per Telefon, E-mail, Fax oder mittels beliebiger anderer Medien.
Er erteilt weiter die Einwilligung zur Speicherung sämtlicher Daten (in elektronischer und jedweder Form), die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erforderlich oder zweckmäßig sind.
Die Speicherung und Verwaltung persönlicher Daten erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG. Der Käufer stimmt der Weitergabe persönlicher Daten an Dritte (Netzbetreiber, Portalanbieter, ausführende Unternehmen etc.) zu, soweit die Daten zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
Die Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.
Auskunft über eigene gespeicherte Daten, deren Berichtigung und Löschung kann jederzeit beantragt werden.
Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg. Für Fragen/ Reklamationen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@revotec-energy.de.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind - soweit gesetzlich zulässig - Leonberg. Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine wirksame Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck dieser unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 09/2023